Massage und ihre verschiedenen Unterscheidungen

Florian Mühlböck  - 07.11.2020

Massage und ihre verschiedenen Unterscheidungen

Die Begriffe Massage, Klassische Massage, Heilmassage, medizinische Massage, gewerbliche Massage verschwimmen sehr häufig und es stellt sich die Frage was eigentlich was bedeutet. Hier kommen Antworten!

Massage ist ein Sammelbegriff für verschiedene Behandlungsformen des (menschlichen) Körpers, vorwiegende des Weichteilgewebes. In den meisten Fällen sind Massagetechniken manuell, es können aber auch Hilfsmittel zum Einsatz kommen. Geschichtlich gesehen taucht die Massage besonders im Kontext mit körperlicher Heilung, Rehablitation und Genesung auf. Je nach geographischem Gebiet waren auch seit jeher die Themen Medizin, Ernährung, Bewegung eng mit dem Begriff verknüpft.

Die Klassische Massage ist die bekannteste Form bei der Streichungen, Schüttelungen, Knetungen, Klopfungen und Friktionen zur Anwendungen kommen und somit das was die meisten als "Massage" verstehen werden. Abfolge, Dauer, Intensität und Geschwindigkeit sind dabei nicht genau festgelegt und variieren von Masseur zu Masseurin. Der Hauptfokus liegt definitv auf der Orientierung der Muskulatur.

Heilmassage, medizinische und gewerbliche Massage

Diese Begriffe haben in Österreich einerseits einen fachlichen und gleichzeitig einen gewerberechtlichen Charakter. Dabei sind medizinische und Heilmassagen die therpeutischen Arten der Behandlung, welche auf die Verbesserung von "als Krankheiten definierten" Zuständen und nach ärztlicher Anordnung (Verordnungsschein) erfolgen. Sie werden von eigens ausgebildeten und geprüften medizinischen oder Heilmasseur*innen ausgeübt und bleibt ihnen vorbehalten. Bei der Technik unterscheidet sich hier grundsätzlich nichts, die medizinischen Masseur*innen arbeiten aber stets im Angestelltenverhältnis (Spitäler, Anstalten, Ordinationen und dergleichen). Die Ausbildung bei Heilmasseur*innen dauert außerdem circa ein halbes Jahr länger.

Die gewerbliche Massage richtet sich im Gegensatz dazu an Jeden und Jede die eine Behandlung für ihr Wohlbefinden in Anspruch nehmen und keine spezifischen Krankheitsbilder aufweisen die einer ärztlichen Abklärung bedürfen. Sie haben, wie Heilmasseur*innen auch, die gewerberechtliche Genehmigung selbstständig zu arbeiten.

Die im Detail angewandten Methoden variieren bei beiden Berufsbefähigungen. So kommen einerseits neben den Grifftechniken der klassischen Massage auch diverse andere zur Anwendung (z.B. Fußreflexzonenmassage, Bindegewebsmassage, Akkupunt-Massage, usw.). Du siehst also, wenn du bei einem Heilmasseur oder einer Heilmasseurin zu Besuch bist, wird nicht zwangsläufig nur an dir geknetet, gedrückt und ausgestrichen.

Eine Behandlung könnte sich auch aus der Arbeit an den Meridianen (Energieleitbahnen aus der traditionellen chinesischen Medizin), am Bindegewebe oder an Druckpunkten an den Füßen zusammensetzen.

Die fördernde Heilwirkung der Heilmassage ist nicht nur seit Jahrhunderten bekannt, sie ist auch schulmedizinisch allgemein anerkannt. Deshalb werden Teile der Kosten auch von den Krankenkassen ertstattet.

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